Die Hallenordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Hall of Soccer und ist zwingend einzuhalten und für jeden Besucher verbindlich.
Die Hallenordnung findet sich im Aushang der Hall of Soccer und ist über das Internet unter www.hallofsoccer.de abrufbar:
- Auf dem gesamten Gelände der Hall of Soccer ist von jedem Besucher auf Sauberkeit und Ordentlichkeit zu achten.
- Das Gelände, das Gebäude, sowie sämtliche Einrichtungen sind zweckmäßig und so zu behandeln, dass keine Schäden und Verschmutzungen entstehen.
- Für durch den Besucher verursachte Schäden und Verschmutzungen der Räumlichkeiten (Gebäude, Gegenstände etc.) haftet der Besucher gegenüber der Hall of Soccer GmbH. Diese sind am Empfangscounter unverzüglich zu melden.
- Beim Verlust von Wertsachen, Kleidungsstücken, Geld etc. übernimmt die Hall of Soccer GmbH keine Haftung. Ebenso übernehmen wir keine Haftung für auf dem Gelände abgestellte Fahrzeuge, Fahrräder etc. Fundsachen sind im Eingangsbereich am Empfang sofort abzugeben.
- Das Betreten der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Das Mitbringen und der Verzehr von Getränken (außer Mineralwasser zum Fußballspielen, aber nur in PET-Flaschen) und Essen ist nicht gestattet.
- Tiere sind im Hallenbereich verboten.
- Im gesamten Innenbereich der Halle ist Rauchverbot.
- Jeder Besucher hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
- Die Hall of Soccer GmbH übernimmt keinerlei Haftung bei Schäden oder Verletzungen, die durch den Besuch oder die Nutzung der Halle zugezogen werden.
- Das Fußballspielen ist nur auf den Fußballballplätzen gestattet. In sämtlichen Räumen sowie im Durchgangsflur ist das Fußballspielen verboten. Das Zuwiderhandeln eines Besuchers kann zum Verweis aus der Hall of Soccer führen.
- Das Beklettern der Netze, an die Netze sowie an die Tore hängen ist strengstens untersagt. Gleiches gilt für das Besteigen der Banden.
- Das Betreten der Kunstrasenplätze ist nur mit sauberen und vorschriftsmäßigen Schuhen erlaubt. Die Plätze dürfen nicht mit Schraub– oder Metallstollenschuhen betreten werden. Für daraus resultierende Schäden haftet der Besucher.
- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Besucher nicht durch unnötigen Lärm/Toben gestört werden.
- Beleidigungen, grob fahrläßiges und unsportliches Verhalten gegenüber Mitspielern, Mitarbeitern der Hall of Soccer GmbH, Schiedsrichtern etc. kann mit einem Verweis bis hin zum Hausverbot geahndet werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Das Auslegen von Flyern und anderen Werbemittel bedarf der Zustimmung der Hall of Soccer GmbH.
- Die Hall of Soccer GmbH behält sich vor bei schwerwiegender Verletzung der Hallenordnung ein Hallenverweis bis hin zu einem Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf die Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen des Besuchers besteht nicht.